Unser Unternehmen zeugt von einem qualitativ hohen Standard. Um diesen zu erhalten bzw. kontinuierlich zu steigern, schulen wir unser Personal in regelmäßigen Abständen je nach Einsatzgebiet.
Abgesehen von firmen internen Weiterbildungsmaßnahmen im firmeneigenen Schulungszentrum unterrichten wir unsere Mitarbeiter unter anderem auch nach der § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, Satz 4 der Gewerbeordnung.
Diese Maßnahme lehrt unser Bewachungspersonal unter anderem über das Recht der öffentlichen Sicherheit, das Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich des Umgangs mit Waffen sowie dem psychologischen Umgang mit Menschen, insbesondere Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen und andere diverse Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Des Weiteren ermöglichen wir unseren Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit Kooperationsfirmen das Erlangen eines Waffenscheins mit Ablegung der Sachkundeprüfung für eine Erlaubnis nach § 7 WaffG.
Aufgrund dieser und weiterer Maßnahmen bezüglich Kompetenz und körperlicher Eignung können wir Ihnen ein hohes Maß an Professionalität garantieren.